Diese Einlassung tönt plausibel, ist nach dem Gesagten doch offensichtlich, dass die Einfriedung mit dem Bedürfnis nach Schutz vor Tieren einherging. Es ist deshalb ohne weiteres nachvollziehbar, dass zum Zeitpunkt der Erstellung der Mauer praktische Ueberlegungen (Schutz vor Tieren) im Vordergrund standen, welche das Interesse an einer akkuraten Grenzziehung in den Hintergrund drängten. Wie bereits gesagt, für die damals Beteiligten war auch ohne sichtbare Grenzziehung klar, wie sich die Eigentumsverhältnisse präsentierten.