15 Für den Erbauer der Mauer bestand deshalb kein spezieller Anlass, mit der Einfriedung die Grundstücksgrenzen zu markieren. Alle wussten, dass die Sennhütte zum Hotel gehörte. Das deckt sich mit der bereits oben gewonnenen Erkenntnis, dass eine Einfriedung durchaus auch anderen Zwecken dienen konnte.