12 Infolge der Vermarkung ist die Situation so angelegt, dass das Gebäude 519b (samt Umschwung) nicht zum Grundstück 530 gehört. Auf Anweisung des Gemeinderates Innertkirchen vom 18. Dezember 2009 (Akten EG Innertkirchen, p 71) hat der Geometer die Parzellengrenze 530 entlang der bestehenden Einfriedung festgelegt, welche zwar das Hotel und diverse andere Gebäude umfasst, nicht aber das Massenlager. Diese Ausgangslage wurde durch (willkürfreies) behördliches Handeln geschaffen und gibt die Beweislastverteilung vor.