Gegen einen Messfehler spreche ferner die Tatsache, dass die relevanten Flächenangaben auf dem Pfandbrief nicht einfach aus dem Erwerbstitel (Kaufvertrag) abgeschrieben sondern dem Grundstückregister entnommen worden seien. Der Pfandbrief wirke ferner deshalb verlässlich, weil er korrekt die fünf - auch heute noch auf dem klägerischen Grundstück liegenden - Gebäude nenne und beschreibe. Demgegenüber sei der Kaufvertrag aus dem Jahr 1990 weniger aussagekräftig, da er lediglich eine circa Fläche nenne und Gebäude aufführe, welche klarerweise nicht auf dem Grundstück des Klägers liegen würden.