10 verurkunden 73,59 Aren) vertraut werden könne. Gemäss dem Zeugen F.________ (Geometer) habe es sich höchstwahrscheinlich nicht um eine Schätzung gehandelt, da die Angaben auf den Quadratmeter genau erfolgt seien. Bereits dannzumal habe man relativ genau vermessen können und ein Messfehler von 500 m2 erscheine als unwahrscheinlich. Gegen einen Messfehler spreche ferner die Tatsache, dass die relevanten Flächenangaben auf dem Pfandbrief nicht einfach aus dem Erwerbstitel (Kaufvertrag) abgeschrieben sondern dem Grundstückregister entnommen worden seien.