21. Am 10. April 1909 trat die Witwe von E.________ das Grundstück ihren Kindern ab (Unterlagen der Gemeinde Innertkirchen, p 100 ff). Der Vertrag nennt gut lesbar eine Fläche von 73,59 Aren. Die Sennhütte wird als mitumfasst erwähnt. Kurz darauf, nämlich am 29. April 1909, wurden auf dem Grundstück Grundpfandrechte eingetragen (KB 2). Der Pfandtitel zählt die Gebäude auf, welche zur Besitzung gehören. Es sind dies das Kurhaus- und Pensionsgebäude, das alte Gasthaus, das Pensionsgebäude, eine Sennhütte mit Zimmern, ein Waschhaus und das Stück Land, auf welchem die vorbezeichneten Gebäude stehen (Ziff.