Geht man - den zutreffenden Erwägungen der Vorinstanz folgend - von einer Eigentumsklage aus, schwingen doch Elemente einer Grenzscheidungsklage mit. 17. Entspricht der Grenzverlauf nicht der Vermarkung, muss das Gericht den richtigen Verlauf präzise festsetzen und dafür besorgt sein, dass die Umsetzung des Entscheides ohne Probleme möglich ist. Das macht Vorarbeiten und zusätzliche Unterlagen notwendig.