Ein solches Vorgehen widerspreche Treu und Glauben und verletzte ihren Anspruch auf rechtliches Gehör. Es gehe nicht an, dass ein Kläger bloss "Rauchbomben" um sich werfe, um dann erst anlässlich der Hauptverhandlung seine wahre Intention preiszugeben, ohne auch nur einen Rechtsgrund als Klagefundament zu nennen und das Ganze ins Ermessen des Gerichts zu legen.