3 umfassend die zwei Schweineställe, Gebäude 519c und 519j, mit einem Grenzverlauf gemäss Entwurf Planbeilage Nr. 2016-042 des Nachführgeometers vom 21. März 2016) einzuräumen mit der gesetzlichen höchstzulässigen Dauer und Wirkung ab Rechtskraft des Urteils. Die Beklagte rügte diese Anpassungen als unzulässige Klageänderungen.