Sodann drehte sich der Streit um diverse Gebäude (Nrn. 529c, 519j und 519g, Schweineställe resp. Schweine- und Hühnerstall, Kiosk), die zwar dem Kläger gehören, aber auf dem Land der Beklagten (Grundstück 126) stehen. In diesem Zusammenhang verlangte der Kläger die Einräumung von Baurechten.