Auf einen solchen Missbrauch laufe es etwa hinaus, wenn ein Anwalt eine bewusst mangelhafte Rechtsschrift einreiche, um sich damit eine Nachfrist für die Begründung zu erwirken. Wenn hingegen keine Hinweise für ein solches bewusstes Absehen von einer rechtsgültigen Unterschrift ersichtlich sind, ist nach dem Bundesgericht auf den Mangel aufmerksam zu machen und eine kurze Nachfrist zur Verbesserung zu gewähren.