Im Entscheid BGE 142 I 10 (6B_218/2015) hat das Bundesgericht seine langjährige Rechtsprechung zur formellen Rechtsverweigerung bei Nichteintreten wegen fehlender rechtsgültiger Unterschrift zusammengefasst und konkretisiert. Dem Fall lag - wie hier - der Sachverhalt zu Grunde, dass die Eingabe von einer nicht unterschriftenberechtigten Person unterzeichnet war. Ueberdies ging die gerügte Entscheidung - wie es dem Beklagten vorschwebt - in Analogie zu Fax-Eingaben von einem unverbesserlichen Fehler aus.