Am 27. November 2015 reichte der Kläger beim Regionalgericht Berner Jura- Seeland eine Klage auf Feststellung des Nichtbestandes dieser Forderung im vereinfachten Verfahren ein (RB 1). Mit weiteren Anträgen verlangte er die Feststellung der Nichtigkeit der dazugehörigen Betreibung (RB 2) sowie die Löschung des Betreibungsregistereintrages (RB 3) bzw. dessen Nichtbekanntgabe an Dritte (RB 4). Die Klage wurde allerdings nicht vom bevollmächtigten Rechtsanwalt, D.________, unterzeichnet, sondern i.V. von seinem juristischen Mitarbeiter, MLaw E.________.