Es ist primär Aufgabe des Gerichts, als neutrale, mit amtlicher Autorität ausgestattete Instanz für ein zielgerichtetes und effizientes Vorgehen zu sorgen. Auch unter diesem Blickwinkel würde sich der von der Beschwerdeführerin geltend gemachte Aufwand als klar überhöht erweisen und erschiene die zugesprochene Entschädigung in der Gesamtbetrachtung – durchschnittlicher Fall, keine Besonderheiten, Erledigung im ersten Termin – ohne Weiteres als angemessen.