In der Lehre werden unter «Vorbereitung des Prozesses» jedoch auch andere Bemühungen subsumiert, solange sie auf die vollständige oder teilweise aussergerichtliche Streitbeilegung und damit auf die Verhinderung oder Vereinfachung gerichtlicher Verfahren zielen. Mit einbezogen wird auch die vorprozessuale Prüfung der Prozessaussichten (DANIEL WUFFLI, Die unentgeltliche Rechtspflege in der Schweizerischen Zivilprozessordnung, 2015, Rz. 484 ff.; ALFRED BÜHLER, in: Berner Kommentar, Schweizerische Zivilprozessordnung, 2012, N. 87 ff.