Regeste: - Die unentgeltliche Rechtspflege (kurz: uR) wirkt per Gesuchseinreichung (ex nunc et pro futuro). Eine Rückwirkung über diesen Zeitpunkt hinaus setzt eine Ausnahmesituation voraus und ist zumindest sinngemäss zu beantragen. - Bei Ehescheidungen ist grundsätzlich vorgängig der Aufnahme von Konventionsverhandlungen ein uR-Gesuch einzureichen. Es ist sodann das Gebot der wirtschaftlichen Mandatsführung zu beachten. Redaktionelle Vorbemerkungen: Die Parteianwälte hatten während rund 9 Monaten Konventionsverhandlungen geführt. Anschliessend gelangten sie mit der erzielten Teileinigung an die Vorinstanz und ersuchten dort je um uR.