Einer natürlichen Familienstruktur widerspricht im Weiteren, dass die Beschwerdeführenden bereits leibliche Kinder im Alter von 4 und 3 Jahren – also im Kleinkindalter – haben. Fraglich ist, wie die beiden Adoptivkinder im Alter von 19 und 17 Jahren in dieses Familienverhältnis integriert werden könnten. Es ist nicht naheliegend, dass die sechs Personen (zwei Eltern, zwei Kleinkinder und zwei Adoptivkinder, eines volljährig, eines knapp volljährig) in der Schweiz als Familie zusammenleben würden.