In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass der Umstand, dass der ausländischen Adoption kein Pflegeverhältnis im Sinne von Art. 264 ZGB vorausgegangen ist, für sich allein noch keinen Grund darstelle, um die Anerkennung als Ordre public-widrig zu verweigern, denn das Zusammenleben mit dem Kind nach der Adoption sei mitzuberücksichtigen (Urteil des Bundesgerichts 5A.20/2005 vom 21. Dezember 2005 E. 3.3.3).