Der Altersunterschied von lediglich 13 bzw. 11 Jahren entspricht denn auch bei weitem nicht demjenigen zwischen Kindern und biologischem Elternteil in einer leiblichen Familie. Dies umso mehr, als die Ehegatten selber auch leibliche Kinder haben, zu welchen der Altersunterschied zur Mutter 27 bzw. 26 Jahre – d.h. mehr als das Doppelte als zum jüngeren der beiden Adoptivkindern – beträgt. Von einer Angleichung an die biologische Elternschaft bzw. an eine ausgewogene Familienstruktur kann vorliegend somit nicht gesprochen werden.