Redaktionelle Vorbemerkungen: Ein in der Schweiz wohnhaftes Ehepaar, beide kosovarische Staatsangehörige, adoptierten mit Urteil des kosovarischen Grundgerichts C. im Jahr 2014 ihre damals minderjährige Nichte und ihren minderjährigen Neffen, beide kosovarische Staatsangehörige mit Wohnsitz im Kosovo. Die Vorinstanz verweigerte die Anerkennung des im Ausland ergangenen Adoptionsentscheids in der Schweiz aufgrund der Verletzung des materiellrechtlichen Ordre public- Vorbehalts. Dagegen erhoben die Beschwerdeführenden Beschwerde bei der Zivilabteilung des Obergerichts des Kantons Bern. Auszug aus den Erwägungen: (...) IV.