RT130122, E. 5.c, wo die Frage wieder offen gelassen wurde). Die 1. Zivilkammer des Obergerichts des Kantons Bern berücksichtigte demgegenüber in ihrem Entscheid vom 17. Januar 2014 (ZK 13 399) lediglich die Kosten und Zinsen über die fiktive Laufzeit von 36 Monaten (E. 7.10). Zur Begründung verwies sie auf zwei Textstellen von GIGER (GIGER, a.a.