28 Abs. 4 KKG und weist lediglich darauf hin, dass durch diese gesetzliche Fiktion einer bestimmten Amortisationsdauer verhindert werden solle, dass ein effektiver Konsumentenschutz durch die Vereinbarung Ă¼berlanger Laufzeiten umgangen werde (BARNIKOL, a.a.O., S. 128 f.; ebenso: LUPI THOMANN, Die Anwendung des Konsumkreditgesetztes auf Miet-, Miet-Kauf und Leasingverträge, in: SZV Bd. 10 [2003], S. 157 f.). 22.5 In der Praxis fehlt es an einer einheitlichen Rechtsprechung.