9 22.4 In der Lehre hat sich soweit ersichtlich bisher lediglich GIGER eingehender mit dieser Thematik auseinandergesetzt, ohne sich jedoch klar für eine der Varianten auszusprechen (vgl. GIGER, a.a.O., S. 328 ff., N. 314 ff.). Im Berechnungsbeispiel von STAUDER finden sich ‒ ohne nähere Begründung ‒ die Zinsen und Kosten der gesamten Vertragsdauer berücksichtigt (ca. CHF 17‘000.00 : 36 = CHF 470.00; STAUDER, La prévention du surendettement du consommateur: la nouvelle approche de la LCC 2001;