Vom Beschwerdegegner wurde mithin ausreichend glaubhaft gemacht, dass die Kreditfähigkeitsprüfung auch in diesem Punkt mangelhaft ausgefallen ist. Unter Berücksichtigung einer verbilligten Kantinenverpflegung dürften diese Ausgaben bei monatlich rund CHF 130.00 gelegen haben (21.75 Arbeitstage x CHF 6.00 pro Mahlzeit).