6 pflichten der Kreditgeberin gemäss Art. 28 Abs. 1 - 3 KKG nicht zu ersetzen vermag, wurde bereits bei den Erwägungen zu den Arbeitswegkosten dargelegt (vgl. E. 20.5.4 - 20.5.5 oben). Entgegen der Ansicht der Beschwerdeführerin ist ein Kreditnehmer auch nicht verpflichtet, die von ihm angegebenen Auslagen für auswärtige Verpflegung gegenüber der Kreditgeberin nachzuweisen (vgl. hierzu E. 20.5.7 oben).