Auch auf dem vom Beschwerdegegner ausgefüllten Kreditantragsformular (GB 5) findet sich kein entsprechendes Formularfeld, in welchem er seine Auslagen für auswärtige Verpflegung hätte angeben können. In der Berechnung des monatlichen Budgetüberschusses (GB 29) wurden dementsprechend auch keine Auslagen für auswärtige Verpflegung berücksichtigt und mit CHF 0.00 angegeben. 20.6.4 Dass in der blossen Unterzeichnung des Berechnungsblatts durch den Beschwerdegegner (nach erfolgter Kreditfähigkeitsprüfung, vgl. GB 2, Ziff. 2) keine «Angabe» im Sinne von Art. 31 Abs. 1 KKG erblickt werden kann und die Abklärungs-