Die Auslagen für Nahrungsmittel sind zwar im monatlichen Grundbetrag enthalten (vgl. Kreisschreiben aB 3, Ziff. I.). Bei Mehrauslagen für auswärtige Verpflegung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit ist jedoch ein Betrag von CHF 9.00 bis CHF 11.00 pro Hauptmahlzeit als Zuschlag zum Grundbetrag zu berücksichtigen, soweit der Arbeitgeber dafür nicht aufkommt (vgl. Kreisschreiben aB 3, Ziff. 4. Bst. b). Im Kreisschreiben aB 3 findet sich damit ausdrücklich eine vom Grundbetrag separate Position für «Auslagen für auswärtige Verpflegung».