Das einseitige Einsetzen einer Arbeitswegpauschale auf dem Berechnungsblatt ohne den Kreditnehmer vorgängig zur Angabe allfälliger Arbeitswegkosten eingeladen zu haben (z.B. mittels Formularfeld «Kosten für Arbeitsweg» auf dem Kreditantragsformular), dürfte die bei der Kreditfähigkeitsprüfung vom Kreditgeber zu fordernde Sorgfaltspflicht nicht erfüllen. Vom Beschwerdegegner wurde mithin ausreichend glaubhaft gemacht, dass die Kreditfähigkeitsprüfung auch in diesem Punkt mangelhaft ausgefallen ist.