Die Zusendung eines Berechnungsblatts zusammen mit einem bereits unterzeichneten Kreditvertrag und der Aufforderung zur (nachträglichen) Überprüfung der Budgetposten reicht hierfür nicht aus. Denn die Abklärungspflicht des Kreditgebers besteht nicht darin, dem Kreditnehmer die Pflicht aufzuerlegen, von ihr vorgedruckte (Pauschal-)Angaben nachträglich zu überprüfen und zu bestätigen. 20.5.6