177, S. 9 der Beschwerde), verfängt deshalb nicht. Die Aufforderung zur Überprüfung des bereits zusammengestellten Budgets kann nicht mit der (vorgängig vorzunehmenden) Abklärung der finanziellen Leistungsfähigkeit resp. der Prüfung der Kreditfähigkeit des Kreditnehmers gleichgesetzt werden und ersetzt diese nicht. Bei der Kreditfähigkeitsprüfung handelt es sich denn auch um eine vorvertragliche Abklärungs- und Sorgfaltspflicht (vgl. BARNIKOL, a.a.O., S. 138 f.).