20.5.4 Das Berechnungsblatt wurde dem Beschwerdegegner wiederum erst nach erfolgter Kreditfähigkeitsprüfung (vgl. GB 2, Ziff. 2) zusammen mit dem ‒ von der Beschwerdeführerin bereits am 9. Februar 2010 unterzeichneten ‒ Kreditvertrag (GB 2) zugestellt. Der Einwand der Beschwerdeführerin, in der Budgetberechnung sei ausdrücklich nach bestehenden regelmässigen Auslagen «gefragt» worden (vgl. pag. 7, S. 4 des Rechtsöffnungsgesuchs) resp. der Beschwerdegegner hätte auf der Berechnung des monatlichen Budgetüberschusses einen Betrag «einsetzen können» (vgl. pag. 177, S. 9 der Beschwerde), verfängt deshalb nicht.