Kommt dem Automobil keine Kompetenzqualität zu, richtet sich der Auslagenersatz nach den Benützungskosten öffentlicher Verkehrsmittel. 20.5.2 Vorliegend wusste die Beschwerdeführerin aufgrund der Angaben im Kreditantrag (GB 5) sowie der vorgelegten Lohnabrechnungen der Monate November 2009 und Januar 2010 (GB 6), dass der in C. wohnhafte Beschwerdegegner Angestellter am Spital D. mit einem Beschäftigungsgrad von 100 % ist.