3 die Fahrten mit einem Automobil zurückgelegt, sind dessen feste und veränderliche Kosten (ohne Amortisation) zu berechnen, welche bei der Benützung des Automobils als Transportmittel zum Arbeitsplatz anfallen. Voraussetzung hierfür ist, dass dem Automobil Kompetenzcharakter zukommt, d.h. die betreffende Person muss zur Ausübung ihrer Erwerbstätigkeit auf das Automobil angewiesen sein. Kommt dem Automobil keine Kompetenzqualität zu, richtet sich der Auslagenersatz nach den Benützungskosten öffentlicher Verkehrsmittel.