20.5 20.5.1 Gemäss Kreisschreiben aB 3 sind bei der Berechnung des Existenzminimums ferner auch die «Fahrten zum Arbeitsplatz» als «unumgängliche Berufsauslagen» zum monatlichen Grundbetrag hinzuzurechnen, soweit solche anfallen und der Arbeitgeber nicht dafür aufkommt (vgl. Kreisschreiben aB 3, Ziff. 4 Bst. d). Werden