1 - Das (nachträgliche) Unterzeichnen des vom Kreditgeber ausgefüllten Berechnungsblatts durch den Kreditnehmer stellt keine «Angabe» im Sinn von Art. 31 Abs. 1 KKG dar (E. 20.5.6). - Es sind sämtliche vom Kreditnehmer angegebenen Auslagen in die Kreditfähigkeitsprüfung mit einzubeziehen, deren Berücksichtigung im Falle einer betreibungsrechtlichen Existenzminimumsberechnung nicht ausgeschlossen werden können (E. 20.5.7).