Regeste: - Art. 28 KKG - Art. 31 Abs. 1 KKG - Geringfügige Abweichungen zum in der Quellensteuertabelle genannten Steuerbetrag stellen für sich allein noch keine Verletzung von Art. 28 KKG dar (E. 20.4; Bestätigung der Rechtsprechung) - Die Aufforderung zur Überprüfung des vom Kreditgeber zusammengestellten Budgets kann nicht mit der (vorgängig vorzunehmenden) Abklärung der finanziellen Leistungsfähigkeit resp. der Prüfung der Kreditfähigkeit des Kreditnehmers gleichgesetzt werden und ersetzt diese nicht (E. 20.5.4 und 20.5.5).