volles Honorar CHF 2'291.65 Auslagen MWSt-pflichtig CHF 20.00 Mehrwertsteuer 8.0% auf CHF 2'311.65 CHF 184.95 Auslagen ohne MWSt CHF 0.00 Total CHF 2'496.60 Die Berufungsklägerin hat dem Kanton Bern die von diesem ausgerichtete Entschädigung zurückzuzahlen und Rechtsanwalt B.________ den nachforderbaren Betrag zu entrichten, sobald sie dazu in der Lage ist (Art. 123 ZPO und Art. 42a KAG).