24. Die Ausführungen des Kindsvertreters orientieren sich stark am subjektiven Willen der Kinder. Dass die Kinder ihre Mutter vermissen und Kontakt zu ihr haben möchten, ist hinlänglich bekannt, jedoch nicht entscheidrelevant. Das Kind ist in eherechtlichen Verfahren nicht Partei, sondern hat eine prozessuale Stellung eigener Art. Der Kindsvertreter hat im eherechtlichen Verfahren nicht in erster Linie subjektive Standpunkte zu vertreten, sondern das objektive Kindeswohl zu ermitteln und zu dessen Verwirklichung beizutragen.