23. Der Bericht des Kinderheims X.________ vom 17. März 2016 (Beilage 2 zur Berufungsantwort vom 21. März 2016) zeigt, dass das Kindswohl mit der angeordneten Kontaktsperre gewahrt blieb. Die Kinder haben die Nachricht über die verfügte Kontaktsperre gefasst, wenn auch traurig aufgenommen. Eine Traumatisierung der Kinder fand nicht statt. Die flankierenden Massnahmen konnten die zu befürchtenden Anpassungsreaktionen in Grenzen halten.