Das Gutachten J.________ vom 11. Dezember 2015 ist nachvollziehbar und schlüssig begründet. Es stützt sich auf diverse Vorakten, darunter das bereits bestehende Gutachten I.________ aus dem Jahr 2013 (KB 4), sowie eigene Erhebungen in Form von persönlichen Gesprächen mit den Beteiligten (Eltern und Kinder) und weiteren Personen wie Lehrern und Ärzten der Familie. Zudem kamen verschiedene wissenschaftliche Verfahren zur Anwendung (Development and Well- Being Assessment [DAWBA], testpsychologische Abklärungen), um die Situation der Kinder abzuklären.