Es habe eine seriöse Auseinandersetzung auch mit einer milderen Massnahme stattgefunden und diese sei als ungenügend erachtet worden. Nach dem Studium des Gutachtens wirke es naiv, nach Wegen zu suchen, die einzig auf Vernunft statt Verbote setzen würden. Die gewiss einschneidende Massnahme sei ausdrücklich auf drei Monate befristet. Es werde nicht bestritten, dass die Kinder nach der Anordnung der Kontaktsperre Gefühle von Benachteiligung verspüren könnten, die unter Umständen schmerzhafte Anpassungsphase müsse aber zugunsten eines nachhaltigen Massnahmenerfolgs in Kauf genommen werden.