Aufgrund ihrer fehlenden Einsicht gebe es keine Hinweise darauf, dass sie ihr Erziehungsverhalten kurz- oder mittelfristig ändern könnte. Die Kinder seien vor dem schädlichen Einfluss der Kindsmutter soweit als möglich zu schützen und der anhaltende psychische Missbrauch sei zu unterbrechen. Die bisherige Kontaktregelung im Kinderheim X.________ habe nicht dazu geführt, dass die Kinder in ihrem Denken und Fühlen autonomer würden. Offensichtlich würden Kontakte am Wochenende ausreichen, um die Kinder unter der starken Kontrolle der Kindsmutter zu halten.