Igelweid 1, 5001 Aarau 3. Der Beklagten sei für das vorliegende Verfahren die unentgeltliche Rechtspflege zu gewähren und es sei der unterzeichnende Rechtsanwalt als ihr unentgeltlicher Rechtsvertreter einzusetzen. 4. Es sei richterlich festzustellen, dass dem vorliegenden Rechtsmittel die aufschiebende Wirkung zukommt. Eventualiter sei dem vorliegenden Rechtsmittel die aufschiebende Wirkung zu erteilen. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten des Klägers.»