__, Klagebeilage [KB] 4). Gestützt auf dieses Gutachten entzog das Regionalgericht Bern-Mittelland der Mutter mit Entscheid vom 13. Juni 2014 die Obhut über die drei Kinder bis auf Weiteres und übertrug die Obhut zwecks Erstellung eines Gutachtens und allfälliger weiterer Abklärungen auf die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Zofingen. Diese wurde angewiesen, eine geeignete Institution für die Kinder zu bestimmen. 1.3 Seit Anfang August 2015 sind die drei Kinder im Kinderheim X.________ untergebracht.