Mit Eheschutzentscheid von November 2011 wurde die Obhut über die Kinder der Mutter zugeteilt, dem Vater wurde ein Besuchsrecht eingeräumt und es wurde eine Erziehungsbeistandschaft errichtet. Das Kontaktrecht zum Vater konnte in der Folge aber nicht wie vereinbart umgesetzt werden. Aus diesem Grund gab die damals zuständige Behörde (Zweckverband Sozialregion Thal-Gäu) ein Gutachten zur Beurteilung der erzieherischen Fähigkeiten der Eltern und der eventuellen Anordnung von Kindesschutzmassnahmen in Auftrag (Gutachten I.________, Klagebeilage [KB] 4).