1. 1.1 Zwischen A.________ (nachfolgend Berufungsklägerin) und C.________ (nachfolgend Berufungsbeklagter) ist seit Januar 2014 ein hoch strittiges Ehescheidungsverfahren hängig. Aus der Ehe gingen die drei gemeinsamen Kinder E.________, geboren 2004, F.________, geboren 2006, und G.________, geboren 2010, hervor. 1.2 Die Parteien haben sich am 15. April 2011 getrennt. Mit Eheschutzentscheid von November 2011 wurde die Obhut über die Kinder der Mutter zugeteilt, dem Vater wurde ein Besuchsrecht eingeräumt und es wurde eine Erziehungsbeistandschaft errichtet.