Ferner beansprucht sie, dass die Miterbinnen die Kosten im Verhältnis ihrer Erbteile mittragen. Die Vorinstanz wies das Gesuch ab, soweit sie darauf eintrat. Dagegen erhob die Berufungsklägerin Berufung beim Obergericht des Kantons Bern. Auszug aus den Erwägungen: (...) III. (…)