Redaktionelle Vorbemerkungen: Die Parteien des vorliegenden Verfahrens bilden eine Erbengemeinschaft. Sie sind Gesamteigentümerinnen der vom Massnahmegesuch betroffenen Grundstücke in Z. Die Berufungsklägerin bewohnt die Wohnung im Erdgeschoss der zum Nachlass gehörenden Liegenschaft in der Q-Strasse 5 in Z. Mit ihrem Gesuch um vorsorgliche Massnahmen verlangt die Berufungsklägerin die Ermächtigung zur Vornahme von Instandstellungsarbeiten an der von ihr bewohnten Liegenschaft sowie die Erstellung eines befestigten Mistplatzes zum Gebäude Q- Strasse 5a. Ferner beansprucht sie, dass die Miterbinnen die Kosten im Verhältnis ihrer Erbteile mittragen.