Mit Entscheid vom 17. August 2015 verurteilte das zuständige Regionalgericht Berner Jura-Seeland den Beklagten, dem Kläger einen Betrag von Fr. 9'787.40 (netto) nebst Zins zu 5% seit 15. Juli 2013 zu bezahlen (Ziff. 1), wies die Klage soweit weitergehend ab (ebenfalls Ziff. 1) und regelte die Kostenfolgen (Ziff. 2 bis 4).