4. Am 17. August 2015 fand die Hauptverhandlung im vereinfachten Verfahren statt. Vorfrageweise wurde der Einwand der abgeurteilten Sache behandelt und entschieden, dass keine "res iudicata" vorliege. Hierauf wurden beide Parteien sowie ein Zeuge zur Sache befragt. Schliesslich folgten die zweiten Parteivorträge, wobei beide Parteien die bereits schriftlich gestellten Anträge bestätigten.